Unterbringungsmöglichkeiten

Die Moscheen und Vereine, die einen Status als Träger der freien Jugendhilfe besitzen, können ihre freien Räume gestalten und für die minderjährige Flüchtlinge betreute Wohnmöglichkeiten anbieten. Weitere Informationen können Sie von der Abteilung für Frauen, Familie, Jugend und Soziale Dienste erhalten.

Die Kommunen sind in der Regel daran interessiert, solche Räumlichkeiten für eine bestimmte Zeit zu mieten und dazu je nach ihrem Wunsch/Bedarf auch zu restaurieren. Die Moscheegemeinden mit geeigneten Räumen sollen möglichst für unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder Unterbringungsmöglichkeiten schaffen und für je 2-3 Kinder einen Verantwortlichen, der eine sozial-pädagogische Beratung und Betreuung anbieten kann, beauftragen. Eine soziale Eingliederung und Einbindung dieser Kinder und Jugendlichen ist für die Gemeinden und für die Gesellschaft ein großer Gewinn. Die Kostenübernahme erfolgt über die jeweilige Kommune.

Viele Flüchtlinge kommen in bestimmten Orten Freitagsnachmittags an. Da viele Behörden in der Zeit schon geschlossen haben, bleiben sie entweder ohne Anlaufstelle und Orientierung auf der Straße oder werden vorübergehend in Obdachlosen-Unterkünften untergebracht. Für eine Mutter mit Kindern oder für Kinder ohne Begleitung sind solche Orte leider nicht geeignet. Die Gemeinden können besonders an Wochenenden Flüchtlingen eine kurzfristige Unterkunft anbieten. Hier muss natürlich besonders auf Hygiene geachtet werden. Menschen, die einen schwierigen und langen Weg hinter sich haben, haben Körperhygiene und Gesundheitszustand u.U. vernachlässigt. So ist in solchen Fällen zur Herstellung eines Wohlbefindens und der Körperhygiene unbedingt eine Reinigungsmöglichkeit zu schaffen und saubere Kleidung zur Verfügung zu stellen. Bettwäsche ist prinzipiell gut zu reinigen und zu desinfizieren. Am Ende des Wochenendes sollen die Flüchtlinge/ Muhadschirun vorbereitet und am Montagmorgen bei der nächsten Flüchtlingsanlaufstelle bzw. Ausländerbehörde angemeldet werden. Nach einer erfolgreichen Unterbringung will der Muhadschir nun die anderen Familienmitglieder finden und auch für sie eine Unterkunftsmöglichkeit bzw. eine Wohnung suchen. Den Muhadschirun auch dabei zu helfen, ist eine religiöse, sowie menschliche Pflicht für uns alle. Man muss jedoch aus Sicherheitsgründen darauf achten, dass die Gemeinden, die keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung haben, keine Flüchtlinge annehmen.

 

Weitere Informationen durch Pro Asyl:

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