Während der Flucht kommt es zur vorübergehenden Trennung der Familien, wonach es die Familienmitglieder in unterschiedliche Länder verschlägt. Bis sie sich wieder in Deutschland treffen können, bleiben die Familienmitglieder vorerst voneinander getrennt.
Viele Kinder, die am Kriegsort oder unterwegs ihre Eltern verloren haben, kommen entweder mit ihren Verwandten oder mit den anderen Flüchtlingen bei uns an. Kleine Kinder werden in unterschiedliche Familien und ältere Kinder werden in den Hilfseinrichtungen, Vereinen und Jugendeinrichtungen untergebracht. Für die jungen Erwachsenen Flüchtlinge unter 18 Jahre ist direkt das Jugendamt zuständig. Die Unterbringungsmöglichkeiten der Jugendämter für die Flüchtlinge über 18 Jahre sind besser. Für die Unter-18-jährige werden dringend Pflegefamilien gesucht. Die Familien, die die Voraussetzungen nicht erfüllen und als Pflegefamilie nicht angemeldet sind, können leider kein Flüchtlingskind aufnehmen. Gemeinden sind dazu angehalten, sich vor entsprechendem Aktionismus zu informieren.
Diesbezüglich gibt es entsprechende Möglichkeiten, über den DITIB-Bundesverband Informationen und Broschüren diesbezüglich zu erhalten:
http://jugendschutz.ditib.de